Da der Lauf durch drei Bundesländer geht, musste ich heute erst einmal in Erfahrung bringen, in welchen der Bundesländer das Sammlungsgesetz noch existiert. In Hessen und Baden Württenberg wurde das Gesetz bereits vor einigen Jahren abgeschafft, aber in Rheinland-Pfalz besteht es noch immer. Das heißt für mich, dass ich eine Sammlungserlaubnis nach dem SammlG RP benötige. Diese erhält man nicht einfach als Privatperson, sondern dafür muss man einen gemeinnützigen Verein gründen. In meinem Fall wäre es günstig, wenn ich einen bereits existierenden gemeinnützigen Verein als Sammlungsveranstalter gewinnen könnte. Diesen Weg versuche ich einzuschlagen.
Ich muss schon sagen, dass die Telefonate nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch viel Geduld erfordern. Die meisten Ansprechpartner/innen sind sehr freundlich und wirklich bemüht, mich umfassend zu informieren oder zur Not mit weiteren Telefonnummern zu versorgen. Leider trifft man aber auch immer wieder auf Menschen, die mit dem falschen Bein aufgestanden sind und in solchen Momenten stelle ich mir kurz die Frage, ob meine Energie für das Projekt ausreicht.
Aber keine Frage, die Energie reicht aus!
Heute hat der Charity Run for Refugees eine eigene Domain (charity-run-for-refugees.de) erhalten. Herr Krusenotto von der Agentur für Web und Print peer04 hat die Domain kostenlos bereitgestellt. Herzlichen Dank!