Damit meine öffentlichen Spendensammlungen sammlungsrechtlich erlaubnisfrei bleiben, darf ich keine direkte Einwirkung auf die Spender durchführen. Das bedeutet im Klartext, dass ich auf die potenziellen Spender nicht direkt mit einer Spendendose einwirken bzw. zugehen darf, um um Spenden zu bitten. Jeder soll die Möglichkeit behalten für sich zu entscheiden, ob er spenden möchte oder nicht. Ich darf mich jedoch in den Städten hinstellen und hoffen das die Menschen auf mich zukommen und freiwillig ein paar Euros in die Spendendose geben.
Tja, da haben wir uns gedacht, dass wir mit Hilfe eines Plakats auf unsere Aktion aufmerksam machen. Ein Plakat auf dem Infos zum Lauf stehen und neben uns in Form eines "Türstoppers" aufgestellt wird. Das war jedoch zu einfach gedacht, denn die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Thier schreibt dazu: "Plakate sind öffentliche Aufrufe und sammlungsrechtlich nicht erlaubnispflichtig." Das nicht erlaubsnispflichtig verstehe ich leider nicht ganz... Hm, ich habe nun den Entwurf des Plakats an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Thier geschickt und hoffe, dass ich für das Aufstellen eine Genehmigung erhalte.
Ich meine jedenfalls, dass ich mit dem Plakat keinen öffentlichen Aufruf zum Spenden durchführe, sondern einfach nur über den Lauf informiere.
Seht selbst: