Da der Lauf durch drei Bundesländer geht, musste ich heute erst einmal in Erfahrung bringen, in welchen der Bundesländer das Sammlungsgesetz noch existiert. In Hessen und Baden Württenberg wurde das Gesetz bereits vor einigen Jahren abgeschafft, aber in Rheinland-Pfalz besteht es noch immer. Das heißt für mich, dass ich eine Sammlungserlaubnis nach dem SammlG RP benötige. Diese erhält man nicht einfach als Privatperson, sondern dafür muss man einen gemeinnützigen Verein gründen. In meinem Fall wäre es günstig, wenn ich einen bereits existierenden gemeinnützigen Verein als Sammlungsveranstalter gewinnen könnte. Diesen Weg versuche ich einzuschlagen.
Die Agentur Sepia Kommunikation, www.sepiakommunikation.de, hat sich gestern bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass sie das Projekt mit der Gestaltung eines Informationsflyers unterstützen wollen. Ein ganz herzliches Dankeschön und ich freue mich auf die Zusammenarbeit.
Ein Telefonat am Abend führte dazu, dass weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Spendenlauf auftauchten.
Nach dem Konzept musste eine Internetseite her, um auch die Öffentlichkeit über den geplanten Charitylauf zu informieren. Zwischendurch habe ich erste Kontakte zu Leuten geknüpft, die bereits in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind und die Veranstaltung „Willkommenskultur" der Landeszentrale für politische Bildung besucht, um einen kleinen Überblick von den vielen ehrenamtlichen Projekten zu bekommen.
Bei der Erstellung des Konzepts und der Internetseite habe ich mich noch sicher gefühlt, aber dann ging es los mit Spendenerlaubnis, Sammlungswesen, Ordnungsamt, Straßenverkehrsordnung, Sondernutzungsrecht und vielen anderen Begriffen, um die ich mich zuvor nie wirklich kümmern musste. Plötzlich qualmte mir der Kopf und ich befürchte, das wird mir in nächster Zeit noch häufiger passieren. Zum Glück habe ich gute Freunde, die mir immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.
© 2024 Rowitha Ilsen
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